Auch der vorläufige Trinkwasserschutz geht der Landwirtschaft vor
Koblenz. Landwirte müssen zum Schutz des Trinkwassers auch Einschränkungen hinnehmen, die ihre Existenz gefährden. Dies gilt bereits, wenn der Schutz von Trinkwasserbrunnen noch im Planungsstadium ist, entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG) in Koblenz in zwei am Dienstag, 29. März 2022 bekannt gegebenen Urteilen ( Az.: 1 C 11675/20.OVG und 1 C 11676/20.OVG). Das Gericht bestätigte damit den vorläufigen Schutz von drei Brunnen in der Vulkaneifel. Künftig sollen die dre ...
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