Bund haftet nicht für abgasmanipulierte Diesel-Pkw
Karlsruhe (jur). Der Bund haftet nicht für Schäden von Dieselfahrern wegen abgasmanipulierter Autos. Auch eine möglicherweise unzureichende Umsetzung der EU-Zulassungsvorschriften löst keine Staatshaftungsansprüche aus, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Donnerstag, 17. März 2022, bekanntgegebenen Beschluss entschied (Az.: III ZR 87/21). Der Kläger hatte im September 2014 einen Audi A4 mit dem abgasmanipulierten VW-Motor EA 189 gekauft. Er wirft dem Kraftfahrtbundes ...
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