Discobetreiberin haftet für rutschige Tanzfläche

Karlsruhe (jur). Betreiber einer Diskothek müssen dafür sorgen, dass die Tanzfläche möglichst frei von Gefahren für die Gäste ist. „Dazu gehört es, dass die Tanzfläche regelmäßig durch einen Mitarbeiter abgegangen und auf Getränkepfützen sowie Scherben kontrolliert wird“, wie das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe in einem am Freitag, 25. März 2022, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: 7 U 125/21). Es sprach damit einer Krankenkasse Schadenersatz für die Behandlung einer Dis ...

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