Einzelrennen im Straßenverkehr bleibt strafbar
Karlsruhe (jur). Autoraser müssen auch bei sogenannten Einzelrennen weiter mit einer bis zu zweijährigen Haftstrafe rechnen. Der 2017 in das Strafgesetzbuch eingeführte „Raserparagraf“ ist ausreichend klar bestimmt und verfassungsgemäß, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Dienstag, 1. März 2022, veröffentlichten Beschluss (Az.: 2 BvL 1/20). Als Reaktion auf illegale Straßenrennen mit Verletzten und Toten hatte der Gesetzgeber mit einer Gesetzesverschärfu ...
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