Einzelrennen im Straßenverkehr bleibt strafbar

Karlsruhe (jur). Autoraser müssen auch bei sogenannten Einzelrennen weiter mit einer bis zu zweijährigen Haftstrafe rechnen. Der 2017 in das Strafgesetzbuch eingeführte „Raserparagraf“ ist ausreichend klar bestimmt und verfassungsgemäß, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Dienstag, 1. März 2022, veröffentlichten Beschluss (Az.: 2 BvL 1/20). Als Reaktion auf illegale Straßenrennen mit Verletzten und Toten hatte der Gesetzgeber mit einer Gesetzesverschärfu ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/UI5PKZt
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Widerruf von Subventionen ist fristgebunden

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

Keine Notarhaftung für 30 Jahre alten Ehevertrag