EuGH rügt spanische Sonderregeln für Hausangestellte

Luxemburg (jur). Spanien darf Hausangestellte nicht von der Arbeitslosenversicherung und weiteren Sozialleistungen ausschließen. Da dies fas ausschließlich Frauen sind, ist der Ausschluss eine mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts, urteilte am 24. Februar 2022 der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (Az.: C-389/20). Die bislang von der spanischen Regierung vorgetragenen Gründe könnten dies nicht rechtfertigen. In Spanien gibt es für Hausangestellte ein „Besonderes Sys ...

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