Familie hat bei Betreuerbestellung Vorrang

Karlsruhe (jur). Zwei unbezahlte Autoreparatur-Rechnungen sind noch kein Grund, pflegenden Familienangehörigen pauschal die fehlende Eignung als Betreuer abzusprechen. Denn das Grundrecht auf Schutz der Familie gebietet es, dass regelmäßig Angehörige bei der Betreuung Vorrang vor der Bestellung eines Berufsbetreuers haben, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag, 15. März 2022, veröffentlichten Beschluss (Az.: 1 BvR 1619/21). Dies gelte erst recht, wenn die Familienange ...

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