Fehlende gesetzliche Grundlage für Verkürzung des Genesenenstatus
München (jur). Nach einer überstandenen Infektion mit dem Sars-CoV-2-Virus ist die vom Robert-Koch-Institut festgelegte Verkürzung des Genesenenstatus von sechs auf drei Monate voraussichtlich rechtswidrig. Dass das RKI die Verkürzung des Genesenenstatus auf Grundlage der Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung bestimmen kann, findet keine ausreichende gesetzliche Grundlage im Bundesinfektionsschutzgesetz, entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) mit Beschluss vom Donnerstag, 3. Mä ...
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