Höhere Preise für Neukunden der Energiegrundversorgung erlaubt
Köln (jur). Energieversorgungsunternehmen dürfen im Zuge der stark gesteigerten Energiekosten von Neukunden höhere Preise für die Grundversorgung verlangen. Nach dem Energiewirtschaftsgesetz muss der Energieversorger für Alt- und Neukunden keine gleichen Strom- und Gaspreise in der Grundversorgung anbieten, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Köln in einem am Dienstag, 8. März 2022, bekanntgegebenen Beschluss (Az.: 6 W 10/22). Hintergrund des Rechtsstreits sind stark gestiegene Gas- un ...
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