Jobcenter muss nicht für Schulgeld einer Privatschule aufkommen
Celle (jur). Gerät eine alleinerziehende Mutter in den Hartz-IV-Bezug, muss das Jobcenter ihrem Kind nicht weiter den Besuch einer Privatschule finanzieren. Dem Kind ist regelmäßig ein Wechsel in eine schulgeldfreie öffentliche Regelschule zuzumuten, entschied das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in Celle in einem am Montag, 21. März 2022, bekanntgegebenen Beschluss (Az.: L 11 AS 479/21 B ER). Allein Vermutungen über mögliche psychische Probleme des Schülers infolge eines S ...
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