Kein Hartz IV für EU-Bürger für zweimal monatlich Tellerwaschen
Kassel (jur). Zweimal im Monat in einem Restaurant jeweils fünf Stunden lang Teller waschen begründet für EU-Bürger noch keinen Hartz-IV-Anspruch. Es handelt sich dabei um eine untergeordnete und unwesentliche Tätigkeit, die das Jobcenter bei der generellen Prüfung eines Leistungsanspruchs nicht berücksichtigen muss, urteilte am Dienstag, 29. März 2022, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 4 AS 2/21 R). Nach dem Sozialgesetzbuch II können nach Deutschland zur Arbeitsuche ein ...
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