Kommune muss Straße nicht für tiefergelegten Ferrari anpassen
Koblenz (jur). Schlägt ein serienmäßig tiefergelegter Ferrari „F40“ auf erkennbare Unebenheiten einer Straße auf, muss die Kommune dafür nicht haften. Die Verkehrssicherungspflicht der Kommune beinhalte nicht auch die Pflicht, mit erheblichen Kosten für die Allgemeinheit dafür Sorge zu tragen, dass die Straße auch für „nicht alltagstaugliche“ tiefergelegte Fahrzeuge gefahrlos nutzbar sei, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in einem am Freitag, 25. März 2022, bekanntg ...
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