Leasingraten abzüglich Nutzungsentschädigung

Braunschweig. Wenn ein Leasingvertrag für Autos aufgrund eines Fahrzeugmangels rückgängig gemacht wird, müssen die schon gezahlten Leasingraten vom Leasinggeber zurückgezahlt werden. Der Leasinggeber kann im Gegenzug für die bisher gefahrenen Kilometer eine sog. Nutzungsentschädigung abziehen. Dies entschied in einem am Dienstag, 8. März 2022 bekannt gegebenen Urteil des Oberlandesgerichts Braunschweig (OLG) (Az.: 7 U 566/20). Sofern eine Vereinbarung zur Aufhebung des Leasingvertrages a ...

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