Leichtere Anerkennung von Pflichtarbeitsplätzen für Schwerbehinderte

Kassel (jur). Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat Arbeitgebern die Anerkennung für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen erleichtert. Nach einem am Mittwoch, 30. März 2022, bekanntgegebenen Urteil vom Vortag gilt ein entsprechender Antrag auch noch rückwirkend zumindest für das Vorjahr (Az.: B 11 AL 30/21 R). Unternehmen mit mindestens 20 Arbeitnehmern müssen laut Gesetz sogenannte Pflichtarbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen bereitstellen. Die Anzahl hängt von der ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/v4nEyaG
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

SG Osnabrück hält Kürzungen bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern für verfassungsgemäß

Gültigkeit des „Europäischen Haftbefehls“ aus Österreich bestätigt