Leichtere Anerkennung von Pflichtarbeitsplätzen für Schwerbehinderte
Kassel (jur). Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat Arbeitgebern die Anerkennung für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen erleichtert. Nach einem am Mittwoch, 30. März 2022, bekanntgegebenen Urteil vom Vortag gilt ein entsprechender Antrag auch noch rückwirkend zumindest für das Vorjahr (Az.: B 11 AL 30/21 R). Unternehmen mit mindestens 20 Arbeitnehmern müssen laut Gesetz sogenannte Pflichtarbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen bereitstellen. Die Anzahl hängt von der ...
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