Mehr Sozialhilfe bei niedriger Miete und hohen Heizkosten

Darmstadt (jur). Sozialhilfebezieher dürfen bei der Berücksichtigung der Übernahme der angemessenen Miet- und Heizkosten nicht gegenüber Arbeitslosengeld-II-Empfängern benachteiligt werden. Ebenso wie bei Arbeitslosengeld-II-Beziehern müssen sich die zu übernehmenden Kosten für Unterkunft und Heizung nach einer Gesamtangemessenheitsgrenze richten, entschied das Hessische Landessozialgericht (LSG) in einem am Dienstag, 15. März 2022, bekanntgegebenen Urteil (Az.: L 4 SO 143/19). Die Darm ...

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