Mehr Sozialhilfe bei niedriger Miete und hohen Heizkosten
Darmstadt (jur). Sozialhilfebezieher dürfen bei der Berücksichtigung der Übernahme der angemessenen Miet- und Heizkosten nicht gegenüber Arbeitslosengeld-II-Empfängern benachteiligt werden. Ebenso wie bei Arbeitslosengeld-II-Beziehern müssen sich die zu übernehmenden Kosten für Unterkunft und Heizung nach einer Gesamtangemessenheitsgrenze richten, entschied das Hessische Landessozialgericht (LSG) in einem am Dienstag, 15. März 2022, bekanntgegebenen Urteil (Az.: L 4 SO 143/19). Die Darm ...
from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/b4NM5SF
Anwalt SB
from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/b4NM5SF
Anwalt SB
Comments
Post a Comment