Nach Behandlungsfehler kann Schadenersatz auch „Genugtuung“ umfassen.
Karlsruhe. Auch der Gesichtspunkt der Genugtuung kann beim Schadenersatz im Arzthaftungsprozess eine Rolle spielen. Wie der Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH) in einem am 28. März 2022 veröffentlichten Urteil entschied (Az.: VI ZR 409/19), gilt dies insbesondere dann, wenn grobe Fahrlässigkeit mit im Spiel ist. Ein grober Fehler bedeutet danach aber nicht automatisch auch grobe Fahrlässigkeit. Nachdem ihm Essen in seine Speiseröhre gelangt war, wurde ein 71-jähriger Patient als Notfall in ...
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