„Vitamin A“-Angabe auf Lebensmittel muss reichen

Luxemburg (jur). Lebensmittel müssen bei hinzugefügten Vitaminen nicht die speziellen Vitaminverbindungen aufführen. Es reicht aus, wenn auf der Zutatenliste des Lebensmittels etwa die Angabe „Vitamin A“, „Vitamin D“ oder „Vitamin E“ gemacht wird, urteilte am Donnerstag, 24. März 2022, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (Az.: C-533/20). Im konkreten Fall hatten ungarische Behörden die Kennzeichnung einer Margarine bemängelt. Der Verkäufer „Upfield Hungary“ h ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/g294LiU
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

SG Osnabrück hält Kürzungen bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern für verfassungsgemäß

Gültigkeit des „Europäischen Haftbefehls“ aus Österreich bestätigt