„Vitamin A“-Angabe auf Lebensmittel muss reichen
Luxemburg (jur). Lebensmittel müssen bei hinzugefügten Vitaminen nicht die speziellen Vitaminverbindungen aufführen. Es reicht aus, wenn auf der Zutatenliste des Lebensmittels etwa die Angabe „Vitamin A“, „Vitamin D“ oder „Vitamin E“ gemacht wird, urteilte am Donnerstag, 24. März 2022, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (Az.: C-533/20). Im konkreten Fall hatten ungarische Behörden die Kennzeichnung einer Margarine bemängelt. Der Verkäufer „Upfield Hungary“ h ...
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