Zeugen Jehovas in Russland verfolgt
München (jur). Die rund 170.000 Zeugen Jehovas müssen in Russland wegen ihrer religiösen Überzeugung mit staatlicher Verfolgung rechnen. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München als erstes Oberverwaltungsgericht in einem am Montag, 28. Februar 2022, bekanntgegebenen Urteil entschieden und Deutschland dazu verpflichtet, die zwei russischen Kläger als Flüchtlinge anzuerkennen (Az.: 11 B 19.33187). Diese reisten 2018 nach Deutschland ein. Das Bundesamt für Migration ...
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