Abschiebungsschutz vom Bundesverwaltungsgericht eingeschränkt
Leipzig. Ausreisepflichtigen Ausländerinnen und Ausländern, die ihre elementarsten Bedürfnisse in ihrem Heimatland über einen absehbaren Zeitraum decken können, steht regelmäßig kein Schutz vor Abschiebung aufgrund widriger Lebensumstände zu. Das [URL='https://www.bverwg.de/']Bundesverwaltungsgericht[/URL] Leipzig urteilte am Donnerstag, 21. April 2022 (Az.: 1 C 10.21), dass es für die Zulässigkeit einer Abschiebung nicht erforderlich ist, dass das Existenzminimum des Ausländers in se ...
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