Aufwandspauschale von Stadtverordneten nicht beitragspflichtig

Darmstadt (jur). Ehrenamtliche Stadtverordnete müssen auf ihre erhaltene Aufwandsentschädigung keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen. Weder stellt die Aufwandsentschädigung ein Arbeitsentgelt aufgrund einer abhängigen Beschäftigung dar, noch sei diese als Arbeitseinkommen aufgrund einer selbstständigen Beschäftigung zu werten, entschied das [URL='https://sozialgerichtsbarkeit.hessen.de/LSG-Darmstadt']Hessische Landessozialgericht[/URL] (LSG) in Darmstadt in einem am Mittw ...

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