Beharrlicher Maskenverweigerer darf in Gewahrsam genommen werden
Karlsruhe (jur). Wer auf einer Versammlung beharrlich gegen die vorgeschriebene Maskenpflicht verstößt, darf von der Polizei in Gewahrsam genommen werden. Denn es sei „von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit“, dass der Verstoß gegen die Maskenpflicht unterbunden wird, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Donnerstag, 31. März 2022, bekanntgegebenen Beschluss (Az.: 3 ZB 4/21). Anlass des Rechtsstreits war eine Versammlung von Corona-Maßnahmen-Gegnern im ...
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