Beisetzung in eigener Hofkapelle muss nicht beunruhigen

Trier (jur). Ein privater Bestattungsplatz für eine Urnenbestattung muss nicht mit einer Beunruhigung oder gar psychische Belastung der Bevölkerung einhergehen. Kann eine Urnenbeisetzung pietätvoll und angemessen auf einem Privatgelände in einer Hofkapelle durchgeführt werden und besteht hierfür ein „berechtigtes Interesse“, darf die Genehmigung für diese Bestattungsform im Einzelfall nicht verweigert werden, entschied das Verwaltungsgericht Trier in einem am Mittwoch, 13. April 2022, ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/95Gp13o
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

SG Osnabrück hält Kürzungen bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern für verfassungsgemäß

Gültigkeit des „Europäischen Haftbefehls“ aus Österreich bestätigt