Beisetzung in eigener Hofkapelle muss nicht beunruhigen
Trier (jur). Ein privater Bestattungsplatz für eine Urnenbestattung muss nicht mit einer Beunruhigung oder gar psychische Belastung der Bevölkerung einhergehen. Kann eine Urnenbeisetzung pietätvoll und angemessen auf einem Privatgelände in einer Hofkapelle durchgeführt werden und besteht hierfür ein „berechtigtes Interesse“, darf die Genehmigung für diese Bestattungsform im Einzelfall nicht verweigert werden, entschied das Verwaltungsgericht Trier in einem am Mittwoch, 13. April 2022, ...
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