Fristlose Kündigung wegen gefälschtem Impfausweis

Düsseldorf (jur). Arbeitnehmer dürfen wegen der Vorlage eines kopierten gefälschten Impfausweises aus „wichtigem Grund“ fristlos gekündigt werden. Denn solch ein Verhalten führt nicht nur bei anderen Beschäftigten oder Kundinnen und Kunden zu einem höheren Ansteckungsrisiko mit dem Sars-CoV-2-Virus, es legt auch ein „hohes Maß an krimineller Energie an den Tag, welches das Vertrauensverhältnis“ zum Arbeitgeber „nachhaltig“ stört, entschied das Arbeitsgericht Düsseldorf in ...

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