Für behindertes Kind auch rückwirkend Heimvertrag möglich
Stuttgart. Ein rückwirkend abgeschlossener Heimvertrag darf der Kostenübernahme einer erforderlichen Heimunterbringung für ein schwerbehindertes Kind nicht entgegenstehen. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg (LSG) in Stuttgart in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 16. Februar 2022 (Az.: L 2 SO 2228/20), dass sich aus dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz kein Verbot für einen rückwirkenden Vertragsschluss ergibt. Die Sozialhilfe als Träger der Eingliederungshilfe sei dami ...
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