Für behindertes Kind auch rückwirkend Heimvertrag möglich

Stuttgart. Ein rückwirkend abgeschlossener Heimvertrag darf der Kostenübernahme einer erforderlichen Heimunterbringung für ein schwerbehindertes Kind nicht entgegenstehen. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg (LSG) in Stuttgart in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 16. Februar 2022 (Az.: L 2 SO 2228/20), dass sich aus dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz kein Verbot für einen rückwirkenden Vertragsschluss ergibt. Die Sozialhilfe als Träger der Eingliederungshilfe sei dami ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/bu6seSx
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

SG Osnabrück hält Kürzungen bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern für verfassungsgemäß

Gültigkeit des „Europäischen Haftbefehls“ aus Österreich bestätigt