Für Zirkusprojekt in Schule muss Jobcenter nicht zahlen
Potsdam. Schüler, die Hartz-IV-Leistungen beziehen, müssen für die Teilnahme an einem einwöchigen Zirkusprojekt auf dem Schulgelände die Kosten dafür aus dem Regelbedarf aufbringen. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG) hat in seinem am Montag, 11. April 2022, verkündeten Urteil entschieden, dass ein solches Zirkusprogramm nicht mit Ausflügen oder mehrtägigen Klassenfahrten zu vergleichen ist, deren Kosten beim Jobcenter extra geltend gemacht werden können (Az.: L 3 AS 39/20 ...
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