Im Grundsatz ist das „Corona-Sondervermögen“ zulässig

Koblenz. Vom Land Rheinland-Pfalz durfte grundsätzlich ein „Corona-Sondervermögen“ angelegt werden. Allerdings sei dies teilweise in der Gestaltung nicht vom verfassungsrechtlich zulässigen Zweck abgedeckt, urteilte der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz in Koblenz am Freitag, den 1. April 2022 (Az.: VGH N 7/21). Ebenso wie der Bund und die meisten anderen Bundesländer richtete auch Rheinland-Pfalz nach Beginn der COVID-19-Pandemie im Jahr 2020 den „Sondervermögen zur nachhaltige ...

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