Kein Krankenhaushonorar für Behandlung durch einen „falschen Arzt“
Kassel (jur). Für Klinikbehandlungen durch einen „falschen Arzt“ steht dem Krankenhaus keine Vergütung zu. Das gilt selbst dann, wenn der vermeintliche Arzt eine echte Approbation vorlegen konnte, sich diese aber durch gefälschte Zeugnisse erschlichen hat, urteilte am Dienstag, 26. April 2022, das [URL='https://www.bsg.bund.de/DE/Home/home_node.html']Bundessozialgericht (BSG)[/URL] in Kassel (Az.: B 1 KR 26/21 R). Es bestätigte damit weitgehend Rückforderungen der Krankenkasse IKK clas ...
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