Klimacamp Augsburg ist eine geschützte Versammlung

München (jur). Ein Klimacamp kann eine verfassungsrechtlich geschützte Versammlung sein. Mit einem am Donnerstag, 21. April 2022, bekanntgegebenen Urteil stufte der [URL='https://www.vgh.bayern.de/bayvgh/']Bayerische Verwaltungsgerichtshof [/URL] (VGH) in München das seit Juli 2020 bestehende Klimacamp in Augsburg als Versammlung ein (Az.: 10 B 21.1694). Die Versammlungsfreiheit schütze „vielfältige Formen gemeinsamen Verhaltens bis hin zu nicht verbalen Ausdrucksformen“. Zum 1. Juli 2 ...

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