Unbezahltes „Kennenlernpraktikum“ ist unfallversichert
Kassel (Recht). Die gesetzliche Unfallversicherung kann auch für Unfälle aufkommen, die sich während des eintägigen unbezahlten „Kennenlernpraktikums“ einer Arbeitsbewerberin ereignen. Voraussetzung für den Unfallschutz sei aber, dass dies die Satzung des Unfallversicherungsträgers vorsehe, entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel am Donnerstag, den 31.03.2022 (Az.: B 2 U 13/20 R ). In diesem Fall ging es um eine arbeitslose Frau aus Augsburg. Sie hatte sich um eine Stelle ...
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