Wertschätzung mit Corona-Prämie auch für erkrankte Pflegekraft

Berlin (jur). Mussten Pflegekräfte 2020 ihre Arbeit wegen eigener Erkrankungen während der Corona-Pandemie unterbrechen, können sie dennoch Anspruch auf „Wertschätzung“ in Form der gesetzlich vorgesehenen Corona-Prämie haben. Voraussetzung für die Prämie ist nur, dass die Pflegekraft zwischen dem 1. März und 31. Oktober 2020 mindestens drei Monate in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung tätig war, entschied das [URL='https://www.berlin.de/gerichte/landesarbeitsgericht/']Landesarbeit ...

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