Anonymisierte Sitzungsprotokolle müssen offengelegt werden

Leipzig. Grundsätzlich müssen die anonymisierten Sitzungsprotokolle vom Wissenschaftlichen Beirat des Bundesfinanzministeriums offengelegt werden. Das [URL='https://www.bverwg.de/']Bundesverwaltungsgericht[/URL] in Leipzig hat am Donnerstag, den 5. Mai 2022 entschieden, dass sie keinem „besonderen Amtsgeheimnis“ unterliegen und daher „Gegenstand des Auskunftsanspruchs sein können (Az.: 10 C 1.21). Im streitigen Fall hat der Kläger als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Forschungs ...

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