Cum-Ex-Täter dürfen auch bei Verjährung Taterlöse nicht behalten
Karlsruhe (jur). Straftäter müssen ihre Beute auch dann wieder abgeben, wenn der Rückgabeanspruch oder die Tat selbst verjährt sind. Dies ist „wegen überragender Belange des Gemeinwohls zulässig“ und durfte zur Aufarbeitung des Cum-Ex-Skandals auch rückwirkend eingeführt werden, entschied das [URL='https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Homepage/homepage_node.html']Bundesverfassungsgericht[/URL] in Karlsruhe in einem am Freitag, 29. April 2022, veröffentlichten Beschluss (Az.: 2 ...
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