Herausreißen aus Pflegefamilie kann Kindeswohl gefährden

Frankfurt/Main (jur). Soll ein direkt nach der Geburt bei Pflegeeltern aufgenommenes Kind zurück zu seinen leiblichen Eltern, muss regelmäßig ein psychologisches Gutachten über eine mögliche Kindeswohlgefährdung eingeholt werden. Dies gilt auch dann, wenn das Jugendamt die Rückkehr zu den Herkunftseltern befürwortet, entschied das [URL='https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/OLG-Frankfurt']Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main[/URL] in einem am Dienstag, 3. Mai 2022, veröffen ...

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