Steinschlag unterhalb Jahrmillionen alter Felsen

Koblenz (jur). Ein Winzer, der unterhalb alter Felsen Wein anbauen will, muss die damit verbundenen Risiken selbst tragen. Die Stadt Cochem, der die Felsen gehören, muss für mögliche Risiken durch Steinschlag jedenfalls keinen Schadenersatz leisten, entschied das [URL='https://lgko.justiz.rlp.de/de/startseite/']Landgericht Koblenz[/URL] in einem am Freitag, 6. Mai 2022, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 1 O 112/21). Der klagende Winzer hatte 2012 einen Weinberg in steiler Hanglage an der Mosel g ...

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