Grundstückseigentümerin zur Rattenbekämpfung verpflichtet

Berlin (jur). Gesundheitsämter dürfen Grundstückseigentümer zur Bekämpfung von Ratten auf ihrem Grundstück verpflichten. Die Pflicht setzt kein Verschulden der Eigentümerin für die Entstehung des Rattenbefalls voraus, entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Montag, 24. Oktober 2022, bekanntgegebenen Beschluss (Az.: VG 14 L 1235/22). Im konkreten Fall ging es um ein Grundstück in Berlin-Reinickendorf. Im Sommer wurde das Gesundheitsamt über ein Rattenbefall auf dem Grunds ...

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