Auf Parkplätzen gilt plötzlich nicht rechts vor links
Autofahrer müssen auf Parkplätzen individuell die Vorfahrt regeln und können sich nicht auf die Regel "rechts vor links" verlassen. Kein "rechts vor links" auf Parkplätzen Im Gegensatz zur weit verbreiteten Annahme gilt "rechts vor links" auf Parkplätzen nicht als allgemeine Vorfahrtsregel. Laut Bundesgerichtshof müssen Autofahrer auf Parkplätzen individuell die Vorfahrt regeln. Nur in Ausnahmefällen gilt die Regel "rechts vor links", wenn die Fahrspuren einen eindeutigen Straßen ...
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