Beihilfe zahlt nur für Nadelepilation durch Ärzte

Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin Die Beihilfe für Beamte ist nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin (Az.: 36 K 75/20) nur verpflichtet, die Kosten für eine Nadelepilation zur Entfernung von Barthaaren durch Ärzte zu übernehmen. Auch wenn kein Arzt für die Behandlung bereitsteht, müssen Betroffene die Kosten selbst tragen, wenn sie auf eine Kosmetikerin ausweichen. Das Gericht bestätigte damit die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts. Keine Übernahme der Kost ...

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