Blind durch ärztlichen Fehler - Klinik muss 130.000 Euro zahlen

Der Arzthaftungssenat des Oberlandesgerichts Oldenburg hat einem frühgeborenen Kind ein Schmerzensgeld von 130.000 Euro sowie Schadensersatzansprüche für materielle Schäden zugesprochen (Az.: 5 U 45/22). Das Kind war aufgrund eines ärztlichen Fehlers nach der Geburt erblindet. Tatbestand der Entscheidung Das klägerische Kind war in der 25. Schwangerschaftswoche geboren worden und litt unter einem erhöhten Risiko für eine Netzhautablösung. Trotz regelmäßiger augenärztlicher Unte ...

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