Skandal-Transplantationen am Göttinger Uniklinikum - wer zahlt die Rechnung?
Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat am 07.03.2023 (Az.: B 1 KR 3/22 R) entschieden, dass gesetzliche Krankenkassen die Kosten für die Skandal-Transplantationen am Göttinger Uniklinikum übernehmen müssen, trotz falscher Blutwerte, die das Krankenhaus an die Vergabestelle von Eurotransplant gemeldet hat. Die Kaufmännische Krankenkasse KKH hatte sich als einzige gegen die Vergütungspflicht gewehrt, jedoch wurde ihre Klage abgewiesen. Der ehemalige Leiter der Transplantationschirurgie ...
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