Verbot der Bargeldausfuhr nach Russland für medizinische Behandlungen – Was sind die Gründe?
Amtsgericht Frankfurt/Main bestätigt Geld-Einzug plus Geldstrafe Frankfurt/Main (jur). Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat in einem Strafurteil (Az.: 943 Ds 7140 Js 235012/22) entschieden, dass eine Bargeldausfuhr nach Russland auch für eine medizinische Behandlung nicht gestattet ist. Die Ausnahme für den „persönlichen Gebrauch“ deckt dies nicht mehr. Der Fall Der Angeklagte wollte von Frankfurt am Main über Istanbul und Moskau nach Kaliningrad reisen und hatte dabei 11.000 ...
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