Wenn Worte nicht mehr reichen: Kein Arbeitsunfall bei Schlägerei auf Betriebsweg

Das Sozialgericht Berlin hat mit am 20. März 2023 bekanntgegebenen Urteil (Az.: S 98 U 50/21 vom 16.02.2023) entschieden, dass das "Zurechtweisen" eines Falschparkers auf dem Weg zur Arbeit oder auf einem Betriebsweg nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" gehört. Ein Arbeitnehmer, der das Falschparken eines anderen Verkehrsteilnehmers "ausdiskutieren" wollte, erlitt bei einem Schlag ins Gesicht keine Arbeitsunfallverletzung, entschied das Gericht. Tatbestand der Entscheidung Ein Bauleiter ...

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