Darf der Nachbar jeden Tag grillen? Neues Urteil
Ein Rentner aus Bad Tölz verklagte seinen Nachbarn, der fast jeden Tag grillte und ihm damit unerträgliche Gerüche und Rauch bescherte. Nachdem er vor dem Amtsgericht scheiterte, erzielte der Rentner vor dem Münchner Landgericht ein wegweisendes Urteil (LG München I, Endurteil v. 01.03.2023 – 1 S 7620/22 WEG). Der Nachbar darf nun nicht mehr als viermal im Monat grillen und auch nicht an zwei aufeinanderfolgenden Wochenendtagen oder Sonn- und Feiertagen. Rauch und Gerüche machen Rentn ...
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