Jobcenter muss volle Miete für Sozialwohnung zahlen - Berliner Mietspiegel unbrauchbar

Gemäß eines am 04.04.2023 veröffentlichten Urteils vom Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (Az.: L 32 AS 1888/17) können vom Staat geförderte Sozialwohnungen vom Jobcenter nicht als unangemessen angesehen werden. Auch wenn sie laut Berliner Mietspiegel deutlich teurer sind als einfache Wohnungen, sind sie ein geeigneter Maßstab für Grundsicherungsempfänger. Im konkreten Fall muss das Jobcenter daher der Klägerin die volle Miete bezahlen. Warum das LSG zu diesem Ergebnis gekommen ist, ...

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