Kein Schmerzensgeld nach Sturz von wackeliger Bierbank

Ein Mann, der in einem Münchner Biergarten von einer Bierbank fiel und sich verletzte, verklagte die Betreiberin auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Das Amtsgericht München hat die Klage mit Urteil vom 25.04.2022 (Az.: 159 C 18386/21) jedoch abgewiesen, da der Kläger nicht nachweisen konnte, dass die Betreiberin ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt hatte. Klage auf Schmerzensgeld nach Sturz von Bierbank Der Kläger hatte zusammen mit seiner Lebensgefährtin und Tochter einen Bierg ...

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