Münchener Cannabis-Arzt zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt

Der BGH bestätigt mit veröffentlichtem Beschluss vom 12.04.2023 das Urteil des Landgerichts München gegen einen Arzt wegen 539-fachem Verschreiben von Cannabis ohne medizinischen Grund (Az.: 1 StR 266/22). Der Arzt nahm dafür Geld von seinen Patienten an. Sachverhalt: Ein 69-jähriger niedergelassener Arzt in München wurde zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt, weil er in 539 Fällen Cannabis ohne medizinischen Grund an angebliche Patienten verschrieben hat. Die V ...

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