Nachbarstreit eskaliert: Kein Zwangsgeld für Heckenrückschnitt

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat in einem aktuellen Beschluss am 03.04.2023 bekanntgegebenen Beschluss (Az.: 6 W 1/23) entschieden, dass kein Zwangsgeld verhängt werden kann, wenn eine Nachbarin zum Rückschnitt ihrer Hecke verpflichtet ist und dem nicht nachkommt. Stattdessen müssen die betroffenen Nachbarn eine Ermächtigung zur Selbstausführung beantragen. Im vorliegenden Fall hatte eine Nachbarin sich verpflichtet, die Hecke auf 2,50 Meter zu kürzen, was sie jedoch nicht tat. Die ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/W1BDOqd
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

SG Osnabrück hält Kürzungen bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern für verfassungsgemäß

Gültigkeit des „Europäischen Haftbefehls“ aus Österreich bestätigt