Wie lang ist zu lang? Recht auf rechtliches Gehör trotz über 90 Zeichen langen Dateinamens

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass ein Gericht einen Schriftsatz trotz eines über 90 Zeichen langen Dateinamens berücksichtigen muss, wenn dieser fristgemäß über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) eingereicht wird (Az.: 1 BvR 1881/21). Im vorliegenden Fall ging es um eine Volljährigenadoption, bei der die Tochter der Annehmenden Widerspruch einlegte. Der Schriftsatz des Anwalts wurde wegen des langen Dateinamens nicht berücksichtigt, was das Gerichtsverf ...

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