Gerichtsurteil schockt: PTBS bei Leichenumbettern nicht als Berufskrankheit anerkannt

Das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg in Potsdam hat entschieden, dass eine posttraumatische Belastungsstörung (PTBS), welche durch das Umbetten von Kriegstoten entstanden sein könnte, nicht als "Wie-Berufskrankheit" anerkannt wird (Az.: L 21 U 231/19). Langjährige Exhumierung von Kriegsopfern Im Zeitraum von 1993 bis 2005 war der Kläger für den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge in Mittel- und Osteuropa tätig. Seine Arbeit bestand darin, mit Hilfe von Baggern und S ...

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