Jobcenter lehnt Plattdeutsch ab - Hochdeutsch ist die Amtssprache für Jobcenter-Bescheide
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in Essen hat in einem kürzlich veröffentlichten Urteil (Az.: L 7 AS 1360/21) klargestellt, dass Jobcenter keine Verpflichtung haben, ihre Mitteilungen in plattdeutscher Sprache zu verfassen. Schreiben vom Jobcenter sollte in Plattdeutsch sein Ein Kläger aus Detmold, der Langzeitarbeitslosengeld bezog, argumentierte, dass seine Schreiben vom Jobcenter in Plattdeutsch, nicht in Hochdeutsch, verfasst sein sollten. Der Mann hatte 2017 Arbeitsge ...
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