Mauer des Schweigens? OVG Berlin begrenzt Journalisten-Auskunftsrecht!

Journalisten dürfen nur auf "dienstlich erlangtes" und verfügbares Wissen zugreifen. Dies ist die Entscheidung, die das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg in zwei Beschlüssen vom 19. Juni 2023 bezüglich Anfragen über Bundeskanzler Olaf Scholz und die Cum-Ex-Affäre traf (Az.: 6 S 16/23 und 6 S 15/23). Anfragen zur Cum-Ex-Affäre Im ersten Fall verlangte ein Journalist vom Bundesfinanzministerium Informationen darüber, wann und von wem Daten gelöscht wurden, die der ehem ...

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