OVG Berlin-Brandenburg: Separate Auflistung der Tierschutzpartei durch rbb notwendig
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat in einem Urteil vom 25. Mai 2023 (Az.: 3 B 43/21) entschieden, dass der rbb in seiner Darstellung zur Landtagswahl Brandenburg 2019 die Tierschutzpartei hätte getrennt ausweisen müssen. Ein missverstandener Wahlbericht Der Sender rbb präsentierte die Tierschutzpartei „Mensch, Umwelt, Tierschutz“ in seinen Wahlberichterstattungen unter der Überschrift „Andere“, gruppiert mit drei weiteren Parteien, die jeweils deutlich weni ...
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